Ubg - Die Unternehmensbesteuerung

Ubg - Die Unternehmensbesteuerung

Enthält hochkarätige Beiträge praxiserfahrener Experten zur Unternehmensbesteuerung. Der fachliche Dialog zwischen Unternehmen und ihren Beratern sowie Finanzverwaltung und Rechtsprechung in diesem Spezialgebiet wird hier gebündelt und bereichert. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO.

  • Hochkarätige Beiträge praxiserfahrener Experten zur Unternehmensbesteuerung
  • Inklusive Beratermodul Ubg
  • Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
  • Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)

ISSN 1865-7222

Jahresbezugspreis 2024: 492 € (inkl. MwSt.)
Versandkosten (jährlich): Inland: 26,30 € (inkl. MwSt), Ausland: 41,10 €

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1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul Ubg und zur Zeitschriften-App kostenlos. Probe-Abonnements können während der jeweiligen Probephase jederzeit gekündigt werden, spätestens unmittelbar nach Erhalt des letzten Hefts, ansonsten wird das Abonnement zum regulären Bezug notiert. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.
Beschreibung

Die Unternehmensbesteuerung (Ubg) ist eine Fachzeitschrift, die den gesamten Bereich der Unternehmensbesteuerung in hochkarätigen Beiträgen praxiserfahrener Experten behandelt. Der fachliche Dialog zwischen Unternehmen und ihren Beratern sowie Finanzverwaltung und Rechtsprechung in diesem Spezialgebiet wird hier gebündelt und bereichert. In ihrer praxisnahen Darstellung und sachlichen Konzentration ist die Ubg damit unverzichtbar für alle im Bereich der Unternehmensteuern Tätigen.
Die Herausgeber stehen für den sehr hohen inhaltlichen Anspruch der Beiträge. Sie werden von etwa 20 Wissenschaftlichen Fachbeiräten unterstützt. 

Alle praxisrelevanten Themenschwerpunkte des Unternehmensteuerrechts (Bilanzsteuerrecht, Körperschaftsteuer, Besteuerung von Personengesellschaften, Internationales Steuerrecht, Umsatzsteuer, Umwandlungssteuerrecht, Unternehmensnachfolge, Besteuerung von Non-Profit Organisationen) werden abgedeckt. 

Sonderrubriken der Ubg:

  • SteuerPrisma: Unternehmensteuerlich bedeutende Gerichtsentscheidungen oder Verwaltungsanweisungen werden aus den 3 Perspektiven der Beratung, Rechtsprechung, Finanzverwaltung kommentiert. Die Anmerkungen werden von einem Team aus etwa 40 Unternehmensteuer-Praktikern verfasst.
  • Steuerrechtsschutz: Durch das Unternehmensteuerrecht motivierte Kurzdarstellung von Rechtsschutzfragen

Qualitätsmerkmal – Double blind Review Verfahren für Aufsätze zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre: In Zusammenarbeit mit einem großen Kreis anerkannter Universitätsprofessorinnen/-en der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre (insbesondere auch der Forschungsgruppe anwendungsorientierte Steuerlehre [FAST]) bietet die Ubg Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auf deren Wunsch an, einen Fachaufsatz aus dem Bereich der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre neben der redaktionellen Eignungsprüfung von zwei Expertinnen oder Experten in einem anonymisierten Verfahren begutachten zu lassen. Kriterien der Bewertung sind die Relevanz der Problemstellung, die Aktualität des Themas, das theoretische Fundament, die methodische Stringenz, der Praxisbezug, der Aufbau der Untersuchung sowie die Qualität der Darstellung. Einsendungen bitte an ubg@otto-schmidt.de mit dem Betreff „Betriebswirtschaftliche Steuerlehre“. 

Im Print-Abonnement enthalten - Ihre Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern der Ubg steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul Ubg, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung.

  • Archiv der Ubg seit 2008
  • Gesetze, Entscheidungen und Verwaltungserlasse im Volltext
  • Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat

Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.

Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!

Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 15.

Aktuelles Heft

Heft 5/2024

Beiträge

Grotherr, Siegfried, Neuregelungen zu grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehungen und Finanzierungsdienstleistungen in einer Unternehmensgruppe durch das Wachstumschancengesetz (§ 1 Abs. 3d und 3e AStG) – Teil 1, Ubg 2024, 241-251

Neben der Überlassung immaterieller Vermögenswerte bieten innerhalb einer multinationalen Unternehmensgruppe grenzüberschreitende Finanzierungstransaktionen erhebliches Potential für steuerminimierende räumliche Gewinnverlagerungen. Deshalb ist es nicht überraschend, dass diese Finanzierungstransaktionen in einem besonderen Fokus internationaler Standardsetter (z.B. im Rahmen der OECD-Verrechnungspreisleitlinien 2022, dort Kap. X), des Gesetzgebers und der Finanzverwaltung stehen. Der Gesetzgeber wollte im Zuge des Wachstumschancengesetzes eine weitere Beschränkung des Abzugs von Fremdfinanzierungsaufwendungen in Form einer Zinshöhenschranke (§ 4l EStG-E) einführen, hat davon angesichts der heftigen Kritik seitens der Verbände jedoch wieder Abstand genommen. Stattdessen wird nunmehr gewissermaßen als “kleineres Übel“ der Fremdvergleichsgrundsatz in neuen Absätzen 3d und 3e in § 1 AStG bei grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehungen sowie Finanzierungsdienstleistungen dem Grunde und der Höhe nach präzisiert, um hierdurch der Erosion des inländischen Steueraufkommens durch gruppeninterne Finanzierungsgestaltungen Grenzen zu setzen. Die Kodifizierung der diesbezüglichen Regelungen war aus Sicht des Verfassers ohnehin erforderlich geworden, um etlichen Ausführungen in den Rz. 3.121 bis 3.135 (Kap. III Abschn. J. Finanzierungsbeziehungen) der Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise (im Weiteren kurz: VWG VP 2023) vom 6.6.2023 (BStBl. I 2023, 1093) eine Rechtsgrundlage zu verschaffen. Im Folgenden soll auf die Neuregelungen in § 1 Abs. 3d und 3e AStG zur Prüfung der Fremdvergleichskonformität von Finanzierungsbeziehungen in der grenzüberschreitenden Unternehmensgruppe näher eingegangen werden. Einleitend soll beleuchtet werden, aus welchen angeführten Gründen der Gesetzgeber von der Einführung einer Zinshöhenschranke Abstand genommen hat.

Freidank, Carl-Christian, Integration latenter Ertragsteuern in die Unternehmensbewertung, Ubg 2024, 251-256

In der höchstrichterlichen Rechtsprechung hat sich die Auffassung durchgesetzt, dass bei Unternehmensbewertungen die im Rahmen eherechtlicher Auseinandersetzungen zur Ermittlung des Zugewinnausgleichs entstehende (künftige) latente Ertragsteuerlast den Unternehmenswert mindern muss, da die Nichtberücksichtigung der latenten Ertragsteuern bei einer späteren Versteuerung des Veräußerungserlöses im Fall eines Unternehmensverkaufs an einen Dritten zu einer Ungleichbehandlung der Ehegatten führen würde. Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf die Analyse der Ausstrahlungswirkungen latenter Ertragsteuern im Fall eherechtlicher Auseinandersetzungen, die Personen- und Kapitalgesellschaften und ihre spätere Veräußerung im Rahmen eines Asset Deals oder Share Deals betreffen. Darüber hinaus wird auf der Basis der derzeit geltenden steuerlichen Regelungen der Aufbau und Einsatz einer kasuistischen Veranlagungssimulation gezeigt, mit deren Hilfe die entsprechende latente persönliche Ertragsteuerbelastung des ausgleichspflichtigen Ehegatten zu erfassen ist.

Kühn, Michal Fabian / Hillers, Jan-Hendrik, Die Besteuerung von Begünstigten einer ausländischen Familienstiftung nach § 15 AStG, Ubg 2024, 256-266

Durch die sog. Zurechnungsbesteuerung nach § 15 AStG werden die Einkünfte ausländischer Familienstiftungen und -trusts dem inländischen Errichter bzw. den inländischen Begünstigten zugerechnet. Aufgrund vielfältiger unbestimmter Rechtsbegriffe ist die Zurechnungsbesteuerung in Theorie und Praxis ein komplexes Themengebiet, das den Rechtsanwender vor zahlreiche Problemfelder stellt. Nach knapp 20 Jahren hat die Finanzverwaltung Ende Dezember 2023 eine aktualisierte Fassung des Anwendungserlasses zum Außensteuergesetz veröffentlicht und darin auch vielfältige Anpassungen im Bereich der Zurechnungsbesteuerung vorgenommen. Der nachfolgende Beitrag ordnet die Änderungen im neuen Anwendungserlass in die Gesamtsystematik des § 15 AStG ein und unterzieht die Änderungen einer ersten kritischen Würdigung.

Bongers, Christian Volkmar, Zur Kunstsammlung in der Steuerbilanz, Ubg 2024, 266-273

Betriebliche Kunstsammlungen sind inzwischen ein weitverbreitetes Phänomen. Dieser Beitrag untersucht, ob Kunstwerke einer betrieblichen Kunstsammlung in der Steuerbilanz anzusetzen sind und, falls ja, mit welchem Wert sie zu bewerten sind.

Bauer, Vanessa, Die Option zur Körperschaftsteuer nach § 1a KStG – Teil 2, Ubg 2024, 274-289

Das deutsche Steuerrecht zeichnet sich durch den Dualismus zweier Besteuerungsregime für Unternehmen verschiedener Rechtsformen aus: das Nebeneinander von körperschaftsteuerpflichtigen und einkommensteuerpflichtigen Unternehmen, von Trennungs- und Transparenzprinzip. Durch die im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) vom 25.6.2021 (BGBl. I 2021, 2050) eingeführte Vorschrift § 1a KStG, die im Rahmen des Wachstumschancengesetzes reformiert wurde, hat der Gesetzgeber Personenhandelsgesellschaften, Partnerschaftsgesellschaften und eingetragenen Gesellschaften bürgerlichen Rechts die Wahlmöglichkeit eingeräumt, ertragsteuerlich und verfahrensrechtlich wie eine Kapitalgesellschaft behandelt zu werden, und somit einen Übergang zwischen den Systemen geschaffen. Vor diesem Hintergrund befasst sich die vorliegende Ausarbeitung mit der Fragestellung, unter welchen Bedingungen eine Option zur Körperschaftsbesteuerung nach § 1a KStG für den Steuerpflichtigen unter Beachtung der Umstände des Einzelfalls nach steuerlichen Gesichtspunkten sinnvoll ist.
Im ersten Teil des Beitrags erfolgte eine Darstellung der gesetzlichen Regelungsinhalte sowie dessen exemplarische Subsumtion auf einen konkreten Einzelfall. Im zweiten Teil des Beitrags wird darauf aufbauend die Vorteilhaftigkeit des Optionsmodells durch Variation verschiedener Faktoren wie die Ertragslage des Unternehmens, die Gewerbesteuerhebesätze der Gemeinden, die schuldrechtlichen Leistungsbeziehungen zwischen Gesellschafter und Gesellschaft, die Einkommensteuersätze der Gesellschafter sowie das Thesaurierungsverhalten evaluiert. Dabei werden statische und dynamische Berechnungen angestellt, um mittels der Steuerquote und der Gesamtsteuerbelastung quantitative Unterschiede der Besteuerungssysteme offenzulegen und einzuordnen.
Es erfolgt ein Vergleich mit der zielgleichen Vorschrift zur Begünstigung nicht entnommener Gewinne nach § 34a EStG im Hinblick auf Steuerbelastung, Umsetzungsaufwand und Wirkungsweise.
Nicht zuletzt werden der Gesetzestext kritisch beleuchtet, vorhandener Handlungsbedarf offengelegt und Reformvorschläge erarbeitet.
Durch die Auslegung der Vorschrift sowie der Verwaltungsauffassung wird im Rahmen der vorliegenden Ausarbeitung ein Leitfaden erarbeitet, der als Grundlage für die Entscheidung dient, ob das Optionsmodell unter Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse des Einzelfalls steuerlich vorteilhaft ist.
Der Wechsel in das System der vergleichsweise überschaubaren Besteuerung nach dem Regime der Körperschaftsteuer ist ein komplexer Vorgang. Die Vorteilhaftigkeit muss anhand zahlreicher Faktoren evaluiert werden, so dass eine Empfehlung nur einzelfallabhängig erfolgen kann.

SteuerPrisma

Gewerbesteuer

BFH v. 1.2.2024 - IV R 26/21, Einbringungsbedingter Übergang des Gewerbeverlusts von einer Kapitalgesellschaft auf eine Personengesellschaft, Ubg 2024, 289-300

Autoren

Herausgeber: WP/StB Prof. Dr. Thomas Rödder, RA/StB Prof. Dr. Florian Haase, M.I.Tax

in Verbindung mit RiBFH Dr. Christian Levedag, LL.M. Tax, VRiBFH a.D. Prof. Dr. Roland Wacker, RA/StB/VRiBFH a.D. Michael Wendt, MR Dr. Stefan Greil, LL.M., MDir. a.D. Dr. Rolf Möhlenbrock, Prof. Dr. Rainer Hüttemann, Prof. Dr. Christoph Spengel, Prof. Dr. Christian Dorenkamp, Deutsche Telekom, Mathias Gerner, Dr. Oetker KG.